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Gesetzesartikel ArtikelBuch-Tipp: Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i. d. R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig. Unter einem Gesetzesartikel versteht man eine Einteilungseinheit eines Gestzes. Üblicherweise werden Gesetze in Deutschland (und wohl auch in Österreich und der Schweiz) in Paragraphen (§) unterteilt. Einige Gesetze haben aber statt dessen eine Unterteilung in Artikel. Wichtigstes Beispiel für ein Gesetz mit Artikelunterteilung ist das Grundgesetz. Aber auch andere, materielle Gesetze des einfachen Rechts folgen in Deutschland der Aufteilung in Beschreibungen, wie etwa das Scheckgesetz (ScheckG) und das Wechselgesetz (WG).
Nicht zu verwechseln sind die materiellen Gesetze, die in Artikel untergliedert sind mit den sog. Artikelgesetzen. So werden Gesetze genannt, die erlassen werden um andere Gesetze zu ändern. Es handelt sich um so genannte formelle Gesetze.
Die Nennung Artikelgesetz kommt daher, dass auch diese Gesetze die Definitionunterteilung folgen und innerhalb der einzelnen Artikel die Paragaphen der zu ändernden Gesetze aufführen. Beispiel für ein Artikelgesetz ist etwa das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/gesetzestext-hartz4,property=pdf.pdf) besser bekannt als Hartz IV. Dessen Artikel 1 ist das neue Sozialgesetzbuch II . Insgesamt hat das Hartz IV Gesetz 61 Artikel, mit denen zahlreiche Gesetze geändert wurden.
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